29.11.2010rss_feed

Patentamt widerruft Patent zum Imprinting

Das europäische Patentamt widerruft seine Entscheidung bezüglich des Patens EP1141418 Selecting animals for parentally imprinting traits. Nachdem das Patent im Jahr 2007 erteilt wurde, legt Greenpeace e. V. (Deutschland) Einspruch gegen das Patent ein. In einer erneuten Prüfung folgten die Prüfer der Argumentation des Einsprechenden und entschieden auf der Grundlage der neu vorliegenden Literatur, dass das Patent nicht aufrecht erhalten werden kann.

Erteilung und Widerruf

Das Patent schützt Verfahren zum Auswählen von Tieren, bei denen man das Vorhandensein von elterlicher Prägung testet. Erst im weiteren Verlauf der Ansprüche wird der Schutzumfang eingegrenzt.

Gegen dieses Patent hat Greenpeace e. V. wegen mangelnder Neuheit und mangelnder erfinderischer Tätigkeit Einspruch eingelegt. Dabei wurden neue Dokumente eingereicht, die die Argumente unterstützen. Nach der Berücksichtigung der neuen Dokumente haben die Prüfer entschieden, dass das Patent nicht aufrecht erhalten werden kann.

Ob die Patentinhaber gegen den Widerspruch vorgeht bleibt abzuwarten.