Patentamt verweist bei neuem Tomaten-Patent auf Brokkoli-Entscheidung
Von Seiten des Europäischen Patentamts (EPA) in München ist noch keine endgültige Entscheidung zur Patentanmeldung EP 1026942 für kernlose Tomaten gefallen.
Die Firma Seminis Vegetable Seeds reichte im Jahr 1998 eine internationale Patentanmeldung für die Erfindung von kernlosen Tomaten und deren Züchtung ein. In der Patentanmeldung wird die Methode zur Herstellung einer Tomatenpflanze beansprucht, deren Früchte zu 90% und mehr kernlos sind. Die Zucht der Pflanze erfolgt durch Kreuzung und Selektion.
Im Dezember 2010 wurde durch die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entschieden, dass Verfahren, die sexuelle Kreuzungsschritte für die Gesamtpflanze und die anschließende Selektion dieser Pflanzen betreffen, nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht patentierbar seien.
Dieser Argumentation folgen auch die Patentprüfer des europäischen Patentamts in der Patentanmeldung für kernlose Tomaten. Sie verweisen darauf, dass auch in diesem Fall ein Teil der Patentansprüche gegen die Patentierung verstößt, da im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren beschrieben werden. Die Firma Seminis wird aufgefordert, diese Mängel zu beheben, wenn die Patentanmeldung weiterhin aufrecht erhalten werden solle.