Entscheidung im Brokkolli-Verfahren gefallen
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamt (EPA) hat eine Entscheidung in den Brokkolli
- und Tomaten
-Fällen getroffen.
In ihrer Entscheidung kam die große Beschwerdekammer zu dem Schluss, dass im Wesentlichen biologische Verfahren, die sexuelle Kreuzungsschritte enthalten, die sich auf das gesamte Genom beziehen, sowie die anschließende Selektion nicht patentierbar sind.
Weitere Informationen beim Europäischen Patentamt (EPA).
Quelle: Europäisches Patentamt