17.09.2012rss_feed

Einspruch gegen das Patent EP 1 044 262 – Geschlechtsspezifische Besamung von Säugetieren mit einer geringen Anzahl an Samenzellen

Am 15. Juli 2009 hat der FBF Einspruch gegen das Patent EP 1 044 262 Geschlechtsspezifische Besamung von Säugetieren mit einer geringen Anzahl an Samenzellen der Firma XY Inc. eingelegt. Im Verfahren sind wir durch den Patentanwalt Dr. Stefan Taruttis, Hannover, vertreten, der über Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Spermasexings verfügt.

Nachdem wir unseren Einspruch gegen das Patent eingelegt hatten, wurde der Firma XY die Möglichkeit gegeben, auf unsere Argumente einzugehen. Da im schriftlichen Verfahren keine Einigung erzielt werden konnte, fand am Dienstag, 11. September 2012, in Den Haag beim Europäischen Patentamt die mündliche Verhandlung dieses Falles statt. Nach Anhörung aller Argumente haben die Patentprüfer entschieden, dass das vorliegende Patent EP 1 044 262 aufgrund des FBF-Einspruchs widerrufen wird.

Ziel des Patentes war es, den Vorgang des Sexens, das Einfrieren der gesexten Spermaportion, das Auftauen und Versamen des Spermas und den daraus erzeugten Nachkommen zu patentieren. Da das Erzeugen von Nachkommen ein im Wesentlichen biologisches Verfahren ist – und laut Patentgesetz nicht patentfähig ist – haben die Prüfer entschieden, dieses Patent zu widerrufen.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Tierzucht, um zu unterstreichen, dass Patente sich nicht auf Nachkommen von Tieren erstrecken dürfen. Dadurch wird unsere Position gestärkt.